Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Die Satzung muss Regelungen dazu enthalten, wie sich der Vorstand zusammensetzt, ob er aus einer oder mehreren Personen besteht. In der Satzung wird auch bestimmt, ob der Vorstand aus einem engeren und einem erweiterten Vorstand besteht. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Vorstand und dem erweiterten Vorstand in der Satzung zum Ausdruck kommt.

Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem geschäftsführendem und dem erweiterten Vorstand zusammen.

Vorstand - Geschäftsführend

Funktion Vorname Name
1. Vorsitzender Helmut Kirchen
Stellvertretender Vorsitzender Daniel Schu
Kassenwart Roland Holbach
2. Vorsitzender SV Irsch Peter Kramp
1. Vorsitzender SV Ockfen Günter Helten
2. Vorsitzender SV Schoden Stefan Harings
1. Vorsitzender DJK Trassem Dirk Sieren

Vorstand - Erweitert

Funktion Vorname Name
Sportlicher Leiter Senioren Peter Kramp
Sportlicher Leiter Junioren N N
IT-Beauftragter N N
Vertreter Club 100 Peter Kramp
Vertreter Club 100 Bernhard Müller
Senioren Fußball SV Irsch Julian Paulus
Junioren Fußball SV Irsch Johannes Wallrich
Senioren Fußball SV Ockfen Werner Hering
Junioren Fußball SV Ockfen Michael Hausen
Senioren Fußball SV Schoden Wolfgang Britten
Junioren Fußball SV Schoden Johannes Schmidt
Senioren Fußball DJK Trassem Uwe Konter
Junioren Fußball DJK Trassem Fabian Müller
Geschäftsführer/in N N
Werbebeauftragten (Sponsoring) N N

Wann beginnt das Vorstandsamt?

Ihre Vorstandspflichten und -kompetenzen beginnen dann, wenn Sie nach Ihrer Wahl erklären: „Ich nehme die Wahl an.“ Andererseits haben Sie ab diesem Moment auch die Kompetenzen, die Ihnen Satzung und Gesetz zuschreiben. Ihr Vorstandsamt beginnt also nicht mit der Eintragung in das Vereinsregister, sondern bereits mit der Annahme der Wahl. Die Eintragung ins Vereinsregister hat also nur eine klarstellende Funktion. Die Länge der Amtszeit ergibt sich in den meisten Fällen aus der Satzung. Gezählt wird dann ab dem Datum der Mitgliederversammlung.

Unterscheidung zwischen BGB-Vorstand und Vorstand

Wie groß der Vorstand eines Vereins auch immer ist, Vorstand im Sinne des Gesetzes (§ 26 BGB) ist nur der BGB-Vorstand. Um diesen von den übrigen Vorstandsmitgliedern abzugrenzen, wird er in Vereinssatzungen oftmals als Geschäftsführender Vorstand bezeichnet. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich dringend, die Begriffe in der Satzung klar zu definieren.